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Schule mit Präventionseinrichtungen

 

          Präventionslehrerin Frau Dietrich                Sprachheillehrerin Frau Lauck.

 

An der Eiche-Schule gibt es eine "Sprachheilklasse" und eine "Präventionsklasse", d.h. Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer Sprachentwicklung oder in ihrer Lern- und Sozialentwicklung werden an der Eiche-Schule in besonderem Maße gefördert.

Dies erfolgt im Rahmen des präventiven Auftrages der Grundschule mit dem Ziel, den Kindern einen erfolgreichen Einstieg in schulisches Lernen zu ermöglichen.

Die Fördertätigkeit orientiert sich an folgenden inhaltlichen Aspekten:

  • Begleitung und aktive Teilnahme der FörderlehrerInnen am Klassenleben
  • Förderung in der Kleingruppe im speziell eingerichteten Förderraum "Brücke"
  • Psychomotorik in der Turnhalle
  • Gemeinsame Beratungen der Lehrkräfte
  • Erstellung von Förderplänen
  • Beratung und Unterstützung der Eltern
  • Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

Diese Angebote helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre Wahrnehmungsfähigkeit für sich und andere zu sensibilisieren, ihre Ausdrucksfähigkeit zu schulen und ihre Lernvoraussetzungen zu erweitern.

Förderunterricht Deutsch und Mathematik

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (LRRS) gibt es an der Eiche-Schule seit dem Schuljahr 2006/07 spezielle Förderkurse.
In den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 finden je nach Anzahl der Kinder wöchentlich 1 bis 2 Stunden Förderunterricht statt. Für die Jahrgangsstufe 1 wird im 2. Schulhalbjahr ein 1stündiger Förderunterricht angeboten. Die Gruppengröße beträgt maximal 6 Kinder.

Die Fördermaßnahmen haben zum Ziel,

  • die Stärken von Schülerinnen und Schülern herauszufinden, sie ihnen bewusst zu machen,
    sie zu ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln
  • Lernhemmungen und Blockaden abzubauen
  • Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, vorhandene Schwächen auszugleichen
    oder zu mildern sowie bestehende Lernlücken zu schließen

Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden; dies bedeutet unter anderem, dass bei der Leistungsfeststellung und -bewertung ein vorübergehender Verzicht auf die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen sowie der Benotung im Rechnen
in allen betroffenen Unterrichtsgebieten vorgenommen wird.

Voraussetzung für das Erkennen der Lernschwierigkeiten ist die Erhebung der Lernausgangslage beginnend in der Jahrgangsstufe 1. Die Fähigkeiten der optischen und akustischen Wahrnehmung und Differenzierung, das Symbolverständnis und die feinmotorischen Fertigkeiten sowie das individuelle Lernverhalten und – tempo der Schülerinnen und Schüler werden bei der Einschätzung der Lernausgangslage berücksichtigt.

 

Eingang zum Präventionsraum "Brücke"